Karin Kuna

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Presse

Aussendung Land NÖ, 23.Okt

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P R E S S E – Information

Steigende Gesundheitskosten durch Umweltsünder Politik:

Verfahren „Recht auf saubere Luft“ - Weg durch Instanzen startet in Niederösterreich;

dringender Handlungsbedarf für LH Erwin Pröll und Minister Josef Pröll


(Gösing/ Wien 23.10.2008)
Die Klage eines deutschen Bundesbürgers wurde vor wenigen Wochen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) sinngemäß wie folgt entschieden: Die Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Gemeinschaft haben ein Recht auf saubere Luft. Menschen, die in belasteten Regionen leben, können die Behörden zwingen, gegen zu hohe Feinstaub-Belastung vorzugehen – Bürgerinitiativen-Sprecherin Karin Kuna setzt diesen ersten Schritt in Niederösterreich, wo überdurchschnittlich viele Feinstaubsanierung-Gebiete per Verordnung ausgewiesen sind. Eine Tatsache, die von politischen Entscheidungsträgern ignoriert wird.

„Dank des aktuellen EuGH-Urteils hat sich das rechtliche Blatt zugunsten der Bürgerinnen und Bürger gewendet, der Lauf durch die Instanzen macht Sinn,“ weiß Kuna und erläutert weitere Beweggründe: „In Niederösterreich wird Umweltrecht mit Füßen getreten. Wir müssen uns selbst und unsere Kinder schützen, in zweiter Linie natürlich auch unsere Geldbörse. Permanente Luftverschmutzung macht chronisch krank, wie der alarmierende Anstieg an Atemwegs- und Allergie-Erkrankungen zeigt.“

Der Verfahrensweg durch die Instanzen beginnt bei Niederösterreichs Erwin Pröll.

Auf der ersten Ebene ist in Österreich das jeweilige Bundesland für die Einhaltung der entsprechenden Luftreinhalte-Gesetze zuständig. Auf gut Deutsch tragen also die Landeshauptleute die Verantwortung, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschritten werden. Jene Regionen, wo dies laufend an mehr als 30 Tagen im Jahr (ab 2010 sind nur noch 25 Tage/ Jahr erlaubt) der Fall ist, werden als Feinstaubsanierung-Gebiete ausgewiesen.
Damit die dort Ansässigen nicht noch mehr zu Schaden kommen, müssten so genannte Aktionspläne zum Schutz der Gesundheit und zur Luftsanierung erlassen werden. Der Zweck wäre, dass Sofortmaßnahmen umgesetzt werden, die – wie der Name sagt – sofort dafür garantieren, dass die Luftqualität eingehalten, beziehungsweise verbessert werden kann. Nachdem vor allem gesundheitlich relevante, toxologische Anteile des Feinstaubs überwiegend aus dem Straßenverkehr stammen – wie der deutsche Epidemiologe Erich Wichmann in einem Interview mit der SZ (Nr. 137, Seite 7) bestätigt – braucht ambitionierter Gesundheitsschutz eine sofortige Korrektur der aktuellen Verkehrspolitik. Das Gegenteil ist der Fall: Ost-Österreich wird zur LKW-Transit-Drehscheibe asphaltiert. Der Ausbau hochrangiger Straßen in Luftsanierung-Gebieten ist demnach nicht nur kontraproduktiv im Sinne der Luftreinhaltung, sondern auch grob fahrlässig im Sinne von Gesundheitsschutz und daraus resultierenden Kostenexplosion im Sinne der Volkswirtschaft!

Fällt also LH Erwin Pröll als Verantwortlichem nichts Besseres zum Thema „Aktionsplan für Feinstaubsanierung-Gebiete“ ein, als unter anderem ein Fahrverbot für Fahrzeuge zu erlassen, die vor 1992 angemeldet wurden, so geht das Verfahren wegen Missachtung des Luftreinhalte- also ImmissionsschutzGesetzes Luft (IG-Luft) weiter. Derzeit eine „Familienangelegenheit“, denn der verantwortliche Umweltminister Josef Pröll ist in zweiter und letzter Instanz zuständig. Also auch für – wie das jüngste EuGH-Urteil lautet - „umfassende Aktionspläne, die langfristig Luftverbesserung ermöglichen“.

Karin Kuna hat in der Sache „Recht auf Gesundheit“ begonnen, ein Netzwerk aufzubauen; denn wie bereits erwähnt, ist mit dem Antrag an LH Pröll erst der rechtliche Schritt auf nationaler Ebene getan. Ergänzend dazu sind EU-Beschwerden in Ausarbeitung, um weitere Missachtung von Umweltrecht aufzuzeigen.
Um die Fixkosten decken zu können, hat Kuna ein Spendenkonto eingerichtet, auf das anonym eingezahlt werden kann: Karin Kuna „Recht auf Gesundheit“ Konto 285-557-850/02, BLZ 20 111.
Unterstützt wird sie in Sachen Rechtsberatung von Umweltanwalt Dr. Dieter Altenburger.

Weitere Informationen:
www.karinkuna.com
Karin Kuna +43(0)650_979 28 11 | Dr. Dieter Altenburger +43(0)664_859 81 32

 

02.09.2008

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P R E S S E – Information


EuGH-Urteil bestätigt „Recht auf saubere Luft“ - brisante Folgen für Mitgliedstaaten:

Gesetzesbruch in Österreich ist nun Thema einer Privatklage


(Gösing/ Wien 2.9.) „Feinstaub macht krank und tötet fast 6.000 Menschen pro Jahr in Österreich. Trotz dieser Tatsache bleiben die verantwortlichen Politiker untätig und brechen die Gesetze zur Luftreinhaltung,“ empört sich Bürgerinitiativen-Sprecherin „a.D.“ Karin Kuna. Sie engagiert sich nun als Privatklägerin und hat als solche eine Sammelaktion gestartet, um eine EU-Beschwerde wegen Nichteinhaltung der Richtlinie Luft finanzieren zu können.

Mit einer Mindestspende von € 30.- ist man/ frau entweder anonym oder als „Mit-BeschwerdeführerIn“ bei dieser unabhängigen und partei-freien BürgerInnen-Aktion dabei. Transparente Konto-Führung garantiert, dass das Geld für Rechts- und Fixkosten, also „für die Sache“ und nicht für Verwaltungsaufwand verwendet wird.
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Feinstaubsanierung + Transit-Ausbau

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Grafik-Karten-Kombination (Kuna/ Szurcsik):

"Darunter" die Feinstaubsanierungs-Gebiete (Quelle: Umweltbundesamt), "darüber" der ambitionierte Ausbauplan der ASFINAG bzw vom Land Nö. 

 

Karin Kuna

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